1. Antworten zu Dokumentfragen
1.1 Wozu ein Zeuge und wer kann als Zeuge unterschreiben?
Als kanadische Firma unterliegen wir dem kanadischen Recht, welches
sich in vielen Bereichen vom englischen Recht ableitet. Bei
Verträgen hier in Kanada ist es üblich, dass ein Zeuge mit
unterschreiben kann. Zeuge kann jede volljährige Person sein, auch
ein naher Verwandter. Der Zeuge bestätigt mit seiner Unterschrift,
dass alle Angaben im Vertrag auch vom Käufer selbst und freiwillig
gemacht wurden. Er bestägt weiter, dass die Daten im
Identifizierungsdokument mit den Daten im Dokument übereinstimmen
und er das Identifizierungsdokument gesehen hat. Der Zeuge muss sich
nicht indentifizieren und die Unterschrift muss auch nicht leserlich
sein.
1.2 Was mache ich, wenn kein Zeuge vor Ort ist?
Ein Zeuge ist nicht zwingend erforderlich und wenn kein Zeuge
verfügbar ist, kann man die Unterschrift des Zeugen auch weglassen.
Die Unterschrift eines Zeugen bietet für alle Parteien eine
zusätzliche Sicherheit.
1.3 Was muss man im Kaufauftrag unter dem Punkt Herkunft des Kapitals angeben?
Geben Sie dort bitte an, woher das Geld stammt, mit dem Sie die Edelmetalle
bei uns kaufen möchten. Sie könnten dort z.B. schreiben: Erbschaft,
Auszahlung der Lebensversicherung, versteuertes Einkommen, Sparguthaben, usw.
1.4 Welche Preise werden im Kaufauftrag eingesetzt?
Tragen Sie im Kaufauftrag bitte unsere aktuellen Verkaufspreise ein, welche beim Produkt, auf der Website
angezeigt werden. Schauen Sie bitte nach: Wir verkaufen dieses Produkt für: und nehmen Sie den dort
stehenden Betrag. Sollte der Button PREISE AKTUALISIEREN sichtbar sein, dann klicken Sie bitte diesen
Button, damit die Preise aktualisiert werden. Diese Preise sind allerdings nicht die entgültigen
Preise. Wir erstellen am späten Abend (ostkanadische Zeit = AST) oder am nächsten Morgen (MEZ) des Auftragseingangs die Rechnung
zum eingegangenen Kaufauftrag mit den dann gültigen Preisen und schicken
Ihnen diese Rechnung per E-Mail zu. In Europa haben Sie dann diese Rechnung am Vormittag des Tages nach ihrer Auftragserteilung
in ihrem E-Mail-Postfach. Für Kaufaufträge, welche an einem Freitag,
Samstag oder Sonntag eingehen, wird die Rechnung entweder am Sonntagabend (AST) oder am Montagfrüh (MEZ) erstellt und
verschickt, damit Sie die Rechnung am Montagvormittag in Ihrem E-Mail-Postfach
haben. Für Kaufaufräge, welche einen Tag vor einem Feiertag oder an
einem Feiertag eingehen, haben Sie die entsprechende Rechnung am Vormittag des
folgenden Arbeitstages in ihrem E-Mail-Postfach.
1.5 Welche Preise werden im Verkaufsauftrag eingesetzt?
Tragen Sie im Verkaufsauftrag bitte die aktuellen Ankaufspreise ein, welche beim Produkt, auf der Website
angezeigt werden. Schauen Sie bitte nach: Wir kaufen dieses Produkt für: und nehmen Sie den dort
stehenden Betrag. Sollte der Button PREISE AKTUALISIEREN sichtbar sein, dann klicken Sie bitte diesen
Button, damit die Preise aktualisiert werden.
Diese Preise sind allerdings nicht die entgültigen Preise. Wir erstellen am Abend
(ostkanadische Zeit = AST) oder am nächsten Morgen (MEZ) des Auftragseingangs die Gutschrift zum eingegangenen
Verkaufsauftrag mit den dann gültigen Preisen und schicken
Ihnen diese Gutschrift per E-Mail zu. Sie haben dann diese Gutschrift
am nächsten Morgen in ihrem E-Mail-Postfach.