1. Antworten zu Dokumentenfragen
1.1 Wozu ein Zeuge und wer kann als Zeuge unterschreiben?
Als kanadische Firma unterliegen wir dem kanadischen Recht, welches sich in vielen Bereichen vom
englischen Recht ableitet. Bei Verträgen hier in Kanada ist es üblich, dass ein Zeuge mit
unterschreiben kann. Zeuge kann jede volljährige Person sein, auch ein naher Verwandter. Der
Zeuge bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Angaben im Vertrag auch vom Käufer selbst
und freiwillig gemacht wurden. Er bestägt weiter, dass die Daten im Identifizierungsdokument
mit den Daten im Dokument übereinstimmen und er das Identifizierungsdokument gesehen hat. Der
Zeuge muss sich nicht indentifizieren und die Unterschrift muss auch nicht leserlich sein.
1.2 Was mache ich, wenn kein Zeuge vor Ort ist?
Ein Zeuge ist nicht zwingend erforderlich und wenn kein Zeuge verfügbar ist, kann man die
Unterschrift des Zeugen auch weglassen. Die Unterschrift eines Zeugen bietet für alle Parteien
eine zusätzliche Sicherheit.
1.3 Was muss man im Kaufauftrag unter dem Punkt Herkunft des Kapitals angeben?
Geben Sie dort bitte an, woher das Geld stammt, mit dem Sie die Edelmetalle bei uns kaufen
möchten. Sie könnten dort z.B. schreiben: Erbschaft, Auszahlung der Lebensversicherung,
versteuertes Einkommen, Sparguthaben, usw.
1.4 Welche Preise werden im Kaufauftrag eingesetzt?
Tragen Sie im Kaufauftrag bitte unsere aktuellen Verkaufspreise ein, welche beim Produkt, auf
der Website angezeigt werden. Schauen Sie bitte nach:
Wir verkaufen dieses Produkt für:
und nehmen Sie den dort stehenden Betrag. Sollte der Button PREISE AKTUALISIEREN sichtbar
sein, dann klicken Sie bitte diesen Button, damit die Preise aktualisiert werden. Diese
Preise sind allerdings nicht die entgültigen Preise. Wir erstellen am späten Abend
(ostkanadische Zeit = AST) oder am nächsten Morgen (MEZ) des Auftragseingangs die
Rechnung zum eingegangenen Kaufauftrag mit den dann gültigen Preisen und schicken Ihnen
diese Rechnung per E-Mail zu. In Europa haben Sie dann diese Rechnung am Vormittag des
Tages nach ihrer Auftragserteilung in ihrem E-Mail-Postfach. Für Kaufaufträge, welche
an einem Freitag, Samstag oder Sonntag eingehen, wird die Rechnung entweder am
Sonntagabend (AST) oder am Montagfrüh (MEZ) erstellt und verschickt, damit Sie die
Rechnung am Montagvormittag in Ihrem E-Mail-Postfach haben. Für Kaufaufräge, welche
einen Tag vor einem Feiertag oder an einem Feiertag eingehen, haben Sie die entsprechende
Rechnung am Vormittag des folgenden Arbeitstages in ihrem E-Mail-Postfach.
1.5 Welche Preise werden im Verkaufsauftrag eingesetzt?
Tragen Sie im Verkaufsauftrag bitte die aktuellen Ankaufspreise ein, welche beim Produkt,
auf der Website angezeigt werden. Schauen Sie bitte nach:
Wir kaufen dieses Produkt für:
und nehmen Sie den dort stehenden Betrag. Sollte der Button PREISE AKTUALISIEREN sichtbar
sein, dann klicken Sie bitte diesen Button, damit die Preise aktualisiert werden. Diese
Preise sind allerdings nicht die entgültigen Preise. Wir erstellen am Abend (ostkanadische
Zeit = AST) oder am nächsten Morgen (MEZ) des Auftragseingangs die Gutschrift zum
eingegangenen Verkaufsauftrag mit den dann gültigen Preisen und schicken Ihnen diese
Gutschrift per E-Mail zu. Sie haben dann diese Gutschrift am nächsten Morgen in ihrem
E-Mail-Postfach.